Rohrreinigungsdienst Porschen

Startseite

Leistung

Fahrzeuge

Kontakt

Service

Links

Impressum

Dichtprüfungen nach DIN EN 1610

Dichtheitsprüfung nach § 45 (5) BauO NW bei bestehenden Hausanschlüssen

Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die Dichheitsprüfung bei einer Änderung sofort, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.

Wenn sich die Abwasserleitung auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet und zur Fortleitung häuslichen Abwassers dient und vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurde, endet die Frist am 31. Dezember 2015.

Muss man die Dichtheitsprüfung regelmäßig wiederholen?

Ja. Laut DIN 1986-30 ist eine Zustandskontrolle in Anlagen für häusliches Abwasser alle 20 Jahre durch eine Befahrung per TV-Kamera zu wiederholen.

[Startseite] [Leistung] [Fahrzeuge] [Kontakt] [Links] [Impressum]