Dichtheitsprüfung nach § 45 (5) BauO NW bei bestehenden Hausanschlüssen
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die Dichheitsprüfung bei einer Änderung sofort, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.
Wenn sich die Abwasserleitung auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet und zur Fortleitung häuslichen Abwassers dient und vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurde, endet die Frist am 31. Dezember 2015.
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